Skip to main content

Neue Mehrwertsteuersätze per 01.01.2018

Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen sind gefordert! Die Rentenreform und die damit direkt verbundene Zusatzfinanzierung der AHV über die MWST wurden abgelehnt. Damit läuft per 31. Dezember 2017 die Zusatzfinanzierung der IV aus. Gleichzeitig tritt die Zusatzfinanzierung FABI in Kraft. Ab 01.01.2018 gelten somit folgende MWST-Sätze:

Normalsatz bis 31.12.2017: 8.0% -> ab 01.01.2018: 7.7%
Sondersatz bis 31.12.2017: 3.8% -> ab 01.01.2018: 3.7%
reduzierter Satz verbleibt auf 2.5%

Auch die Saldosteuersätze verändern sich, acht von zehn Saldosteuersätzen fallen tiefer aus.

Die Satzänderung hat direkte Auswirkung auf Ihre Rechnungsstellung, Ihre Buchhaltung und auf das MWST-Abrechnungsformular. Gerne stehen wir Ihnen bei Abgrenzungsfragen und der EDV-Einrichtung neuer MWST-Codes zur Verfügung.

Tipp: Wussten Sie, dass Sie mit jeder MWST-Satzanpassung Ihre Abrechnungsmethode von der effektiven Abrechnung zur Saldosteuersatzabrechnung und umgekehrt ändern dürfen? Dieser Antrag muss schriftlich und bis spätestens 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung beantragt werden. Kommen Sie auf uns zu, zusammen finden wir die optimale Lösung für Sie.


Liestal, im Oktober 2017
Duttweiler Treuhand AG 
Nicole Ziegler
Dipl. Treuhandexpertin