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Automatischer Informationsaustausch AIA

Steuerpflichtige mit nicht deklarierten Vermögen im Ausland müssen damit rechnen, dass ihre Daten irgendwann grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

Der AIA-Standard ist ein internationaler Standard, der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geschaffen wurde, um die Steuerflucht zu bekämpfen. Er legt fest, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder Informationen zu Finanzkonten austauschen sollen. Über 100 Länder haben sich verpflichtet, den AIA einzuführen. Die Schweiz sammelt seit dem 1. Januar 2017 Daten und wird diese im Jahr 2018 erstmals mit den teilnehmenden Ländern austauschen. Die damalige Einführung der straflosen Selbstanzeige per 1. Januar 2010 löste bereits eine erste Welle von straflosen Selbstanzeigen aus. Kriterien für die Straflosigkeit sind:

  • die Steuerbehörde hat keine Kenntnis über den Sachverhalt,

  • vorbehaltlose Zusammenarbeit der steuerpflichtigen Person mit der Steuerbehörde,

  • die steuerpflichtige Person bemüht sich um die Bezahlung der Nachsteuer.

Mit der Ankündigung des Automatischen Informationsaustausch AIA wird der Druck auf die Steuerpflichtigen weiter erhöht. Es ist anzunehmen, dass die Anzahl von straflosen Selbstanzeigen weiter steigen wird. Die neuste Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung wird diesen Trend noch verstärken. Die Eidgenössische Steuerverwaltung lässt verlauten, dass sie die straflosen Selbstanzeigen nur noch bis 30.09.2018 straflos annehmen wird! Selbstanzeigen nach dieser Frist könnten nicht mehr straflos sein, da die Steuerverwaltung durch den Automatischen Informationsaustausch theoretisch im Wissen der Vermögenswerte sei. Wenn Sie nicht deklariertes Vermögen im Ausland besitzen, empfehlen wir Ihnen, die erstmalige straflose Selbstanzeige bis 30.09.2018 einzureichen. Der angezeigte Sachverhalt wird durch die Steuerverwaltung für die letzten 10 Jahre in einem separaten Nachsteuerverfahren erhoben und mit Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Gerne beraten wir Sie und begleiten Sie im Verfahren.


Liestal, im Oktober 2017
Duttweiler Treuhand AG 
Nicole Ziegler
Dipl. Treuhandexpertin